ELGA-Entwurf: 22 Seiten, endlos viel Konfliktstoff

Jun 6, 2012         Kategorie: Politik + Wirtschaft

Während die Ärzte die elektronische Gesundheitsakte weiter torpedieren, machen die Länder Druck, “bis weißer Rauch aufsteigt”

Wien – Der Entwurf hat nur 22 Seiten und trägt den sperrigen Titel Gesundheitstelematikgesetz. Und dennoch handelt es sich dabei um die heikelste Materie aus dem Ressort von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ), soll doch die elektronische Gesundheitsakte (Elga) nun endgültig fixiert werden. Am Wochenende hat Stöger den Entwurf, der dem Standard vorliegt, an die Verhandlungspartner versandt, postwendend gibt es daran Kritik.

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Heikle Operation: Die Ärzte halten an ihrem Widerstand gegen die elektronische Gesundheitsakte fest – obwohl ihnen eine längere Übergangsfrist als Spitälern und Apotheken eingeräumt wurde.

Am lautstärksten beschwert sich die Ärztekammer, die weiterhin nicht mit dem Datenschutz zufrieden ist. Gemeinsam mit dem Obmann der Arge Daten, Hans Zeger, teilte der scheidende Ärztekammerpräsident Walter Dorner am Montag mit, der “gläserne Patient” werde mit dem Gesetzesentwurf Realität. Der Gesundheitszustand jedes Bürgers könne “für jeden behaupteten Vorsorgezweck nachverfolgt werden”.

Länder machen Druck

Dabei sei man den Ärzten ohnehin schon entgegengekommen, konstatierte Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ), die am Montag gemeinsam mit Niederösterreichs Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka (ÖVP) Druck in Richtung rascher Einführung von Elga machte. Wehsely bezieht sich dabei auf einen neuen Passus im Entwurf, laut dem Ärzte erst ab dem 1. Juli 2016 mitmachen müssen – und nicht wie die Spitäler und Apotheken schon ab 1. Jänner 2015. Das bringe die Länder in Schwierigkeiten, sei doch die Gesundheitsreform ohne Elga “nur Schall und Rauch”, wie es Sobotka formuliert. Er verlangte vom Minister, er müsse intensiv verhandeln – “bis weißer Rauch aufsteigt”. Die Länder würden jedenfalls Tempo machen: Schon Mitte Juni soll laut dem Finanzlandesrat eine Einigung zu der 15a-Vereinbarung vorliegen, auf deren Basis die Kompetenzverteilung im Gesundheitsbereich zwischen Ländern, Sozialversicherungen und dem Bund neu geregelt wird.
Opt-out bleibt

Weiterhin im Entwurf für die elektronische Gesundheitsakte enthalten ist die Regelung, dass Patienten, die nicht dezidiert bekunden, nicht bei Elga mitmachen zu wollen, automatisch dabei sind. Diese sogenannte Opt-out-Variante wurde von der Ärztekammer heftigst kritisiert, diese legte sogar ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer vor, wonach der Nutzen von Elga eine solche “erhebliche Einschränkung des Grundrechtsschutzes” nicht rechtfertigen würde. Stöger hält daran mit dem Argument fest, eine Opt-in-Variante sei praktisch nicht administrierbar.

Wann der Elga-Entwurf den Ministerrat passieren könnte, dazu will man sich im Gesundheitsministerium noch nicht festlegen. Dass sich das Projekt, wie man sich hinter vorgehaltener Hand erzählt, wegen der Wahl des neuen Ärztekammerpräsidenten verzögert hat, sieht Stadträtin Wehsely nicht ein: “Die Wahlen in einer Standesvertretung können weder ein Grund noch ein Hindernis sein, Politik zu machen.” Auf die Frage, ob der Gesundheitsminister zu lasch agiere, reagierte sie kurz angebunden: “Solche Wertungen treffen Medien, nicht Politiker”.
(Andrea Heigl, DER STANDARD, 5.6.2012)

Foto: dpa/gentsch

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